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   LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11   

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LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11 (https://dejure.org/2011,43577)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.10.2011 - 5 Sa 224/11 (https://dejure.org/2011,43577)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - 5 Sa 224/11 (https://dejure.org/2011,43577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Verdachtskündigung eines Tendenzträgers wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BetrVG § 118 Abs. 1 Nr. 1
    Fristlose Verdachtskündigung eines Tendenzträgers wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
    Der Arbeitgeber kann dann weitere Aufklärungsbemühungen durch Befragen des Arbeitnehmers ggf. einstellen (vgl. BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - RdN. 32, zit. nach juris).

    Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Tendenz, bei denen mit einer entsprechenden Billigung der Handlung durch den Tendenzarbeitgeber nicht gerechnet werden kann, kann ausnahmsweise eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ohne Abmahnung in Betracht kommen (vgl. BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - RdN. 59, zit. nach juris; BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02 - RdN. 101, zit. nach juris).

    Er ist insbesondere verpflichtet, auch im außerbetrieblichen Bereich nicht gegen die Tendenz, d. h. die grundsätzlichen Zielsetzungen des Unternehmens, zu verstoßen (vgl. BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - RdN. 35, zit. nach juris).

    Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Tendenz, insbesondere solchen, bei denen der Tendenzträger offensichtlich und erheblich gegen die der unternehmerischen Betätigung zugrunde liegenden Grundrechts- und Verfassungswerte verstößt und deshalb nicht mit einer entsprechenden Billigung seiner Handlung durch den Tendenzarbeitgeber rechnen kann, kann eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund - auch ohne Abmahnung - in Betracht kommen (vgl. BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - RdN. 36 m. w. N.).

    (2) Dem Kläger sind schwerwiegende Verstöße gegen die Tendenz vorzuwerfen, da er als Tendenzträger gegenüber Dritten im außerdienstlichen Bereich Straftaten begangen hat, die der Tendenz der Beklagten diametral entgegenstehen (vgl. in diesem Zusammenhang BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - RdN. 59, zit. nach juris).

    Die Abmahnung ist zudem notwendiger Bestandteil für die Anwendung des Prognoseprinzips (vgl. BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - RdN. 52, zit. nach juris; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn 36, 37, zit. nach juris).

    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist, und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - RdN. 53, zit. nach juris; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn 37, zit. nach juris).

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Tat- bzw. Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
    Dies ergibt sich aus den Besonderheiten des wichtigen Grundes, denn anders als bei einem aufgrund von Tatsachen bewiesenen Sachverhalt besteht bei einer Verdachtskündigung immer die Gefahr, dass ein Unschuldiger betroffen ist (vgl. BAG, 23.06.09 - 2 AZR 474/07 - RdN. 56, zit. nach juris).

    Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit erhalten, die Verdachtsgründe bzw. Verdachtsmomente zu beseitigen bzw. zu entkräften und ggf. Entlastungstatsachen geltend zu machen (vgl. BAG, 23.06.09 - 2 AZR 474/07 - RdN. 56, zit. nach juris).

    32 a) Die Beurteilung, ob die zur Begründung einer Verdachtskündigung angeführten Umstände hinreichend geeignet sind, die Kündigung wegen einer erwiesenen Tat zu rechtfertigen, ist unabhängig davon vorzunehmen, ob eine Tatkündigung ausgesprochen bzw. im Prozess nachgeschoben wurde (vgl. BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - RdN. 55, 58, zit. nach juris).

    Maßgeblich für die Rechtfertigung einer Tatkündigung ist allein, ob im Kündigungszeitpunkt objektiv Tatsachen vorlagen, die dazu führen, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses - im Falle der außerordentlichen Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - unzumutbar ist (vgl. BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - RdN. 57, zit. nach juris).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
    Die Abmahnung ist zudem notwendiger Bestandteil für die Anwendung des Prognoseprinzips (vgl. BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - RdN. 52, zit. nach juris; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn 36, 37, zit. nach juris).

    Eine vorherige Abmahnung ist unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne Weiteres erkennbar ist, und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (vgl. BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07 - RdN. 53, zit. nach juris; BAG 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn 37, zit. nach juris).

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
    Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft die aus der Aufklärungspflicht resultierende ihm obliegende Anhörungspflicht, dann kann er sich im Prozess nicht auf den Verdacht einer strafbaren Handlung bzw. eines pflichtwidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers berufen, d.h. die hierauf gestützte Kündigung ist unwirksam (vgl. z. B. BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94 - RdN. 27, zit. nach juris).

    Sie behauptet selbst nicht, dass sich der Kläger seinerzeit an einer Aufklärung des Sachverhalts uninteressiert gezeigt hat (vgl. dazu BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94 - RdN. 29, zit. nach juris).

  • BAG, 06.12.1979 - 2 AZR 1055/77

    Koalitionspolitische Bestimmungen - Tendenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes -

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
    In minderschweren Fällen ist lediglich eine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt (vgl. BAG, 06.12.1979 - 2 AZR 1055/77 - RdN. 17, zit. nach juris).

    Die Bindungen des Arbeitnehmers in seinem außerdienstlichen Verhalten und in seinem Privatleben gehen weiter als in anderen Arbeitsverhältnissen (vgl. BAG, 06.12.1979 - 2 AZR 1055/77 - Rn 18, zit. nach Juris).

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
    Für die Annahme einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber zum Ausdruck bringen, dass er die Kündigung auf die Vermutung eines strafbaren bzw. vertragswidrigen Verhaltens stützt (vgl. BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85 - RdN. 24, 25, zit. nach juris; BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01 - RdN. 82, zit. nach juris).

    Dies kann sowohl vor dem Prozess als auch später in der Tatsacheninstanz geschehen (BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85 - RdN. 27, zit. nach juris).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
    Es ist mit der Würde des Menschen nicht vereinbar, ihn zum bloßen Objekt zu machen (vgl. BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98, 1 BvR 1084/99 - RdN.
  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
    Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG schützt mit der engeren persönlichen Lebenssphäre auch den intimen Sexualbereich, der die sexuelle Selbstbestimmung umfasst (vgl. BverfG, 11.01.2001 - 1 BvR 3295/07 - RdN.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84

    Verfassungswidrigkeit der unbegrenzten finanziellen Verpflichtung von Kindern

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
    Das Kind als Grundrechtsträger ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit (vgl. BverfG, 13.05.1986 - 1 BvR 1542/84 - RdN.49, zit. nach juris).
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags

    Auszug aus LAG Hessen, 13.10.2011 - 5 Sa 224/11
    Sowohl die erstmalige Verurteilung des Arbeitnehmers durch ein Strafgericht als auch der Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung sind neue Tatsachen, die die Frist von § 626 Abs. 2 BGB erneut auslösen (vgl. BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99 - RdN. 50, zit. nach juris m. w. N.).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 665/98

    Außerordentliche Kündigung

  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 424/01

    Verdachtskündigung nach Anhörung des Arbeitnehmers

  • BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02

    Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

  • BAG, 10.03.1977 - 4 AZR 675/75

    Gleichzeitige ordentliche und außerordentliche Kündigung - Unwirksamkeit -

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